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Steuerberater Düsseldorf - News

Wann sich Krankheitskosten in der Steuererklärung absetzen lassen!

Medizinisch notwendige Krankheitskosten, die Sie finanziell belasten, können Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastungen absetzen. Es gilt jedoch die sogenannte zumutbare Belastung d.h. Krankheitskosten können nur abgezogen werden, wenn sie (ggfs. mit anderen außergewöhnlichen Belastungen) eine bestimmte Höhe übersteigen. Diese richtet sich u.a. nach der Höhe der Einkünfte, der Zahl der Kinder und des Familienstandes. Generell gilt, dass Krankheitskosten bis zum jeweiligen Grenzwert zumutbar sind.

Das folgende Schaubild zeigt, ob und in welcher Höhe Sie Krankheitskosten steuerlich geltend machen können.

Krankheitskosten - zumutbare Belastung


1. Beispiel

Ein Ehepaar, ohne Kinder mit einem Jahreseinkommen in Höhe von 60.000 € hat Krankheitskosten in Höhe von 3.000 €.

Zumutbare Belastung:
6 % x 60.000 € = 3.600 €

In diesem Fall haben die Krankheitskosten keine Auswirkung, da die zumutbare Belastung höher ist als die Krankheitskosten.

2. Beispiel

Ein Single, ohne Kinder mit einem Jahreseinkommen in Höhe von 50.000 € hat Krankheitskosten in Höhe von 4.000 €.
Zumutbare Belastung:
6 % x 50.000 € = 3.000 €

In diesem Fall können Krankheitskosten in Höhe von 1.000 € als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.

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