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Steuerberater Düsseldorf - News

Schenkungssteuer sparen, wenn Schenker die Steuer zahlt?

Bei einer Schenkung zahlt in der Regel der Beschenkte die Schenkungssteuer. Zahlt der Schenker allerdings die Schenkungssteuer, stellt dies einen zusätzlichen steuerpflichtigen Erwerb dar. Dies hört sich zunächst nachteilhaft an. Für den Schenker besteht in der Übernahme der Schenkungssteuer jedoch ein beachtliches Einsparpotential.

Auf Grund des nachfolgenden Beispiels wird dies veranschaulicht:

Herr S. schenkt seiner Freundin T: 200.000 €

Freibetrag: 20.000 €

Steuersatz: 30%

Um das Einsparpotential zu berechnen, berechnen wir zunächst die Schenkungssteuer bei Übernahme durch die Beschenkte und anschließend beim Beschenkten.

Variante 1: T trägt die Schenkungssteuer

Wert der freigebigen Zuwendung: 200.000 €

./. Freibetrag: 20.000 €

Steuerpflichtiger Erwerb: 180.000 €

Schenkungssteuer (30%): 54.000 €

Somit erhält T nach Abzug der Schenkungssteuer 146.000 €.

Variante 2: S übernimmt die Schenkungssteuer und schenkt der T 146.000 €

Wert der freigebigen Zuwendung: 146.000 €

./. Freibetrag: 20.000 €

Steuerpflichtiger Erwerb: 126.000 €

Schenkungssteuer (30%): 37.800 €

Erwerb einschließlich Steuer: 183.800 €

./. Freibetrag: 20.000 €

Steuerpflichtiger Erwerb: 163.800 €

Schenkungssteuer (30%): 49.140 €

T erhält in beiden Varianten 146.000 €.

Fazit:

Bei Übernahme der Schenkungssteuer durch den Schenker ergibt sich eine Schenkungssteuereinsparung von 4.860,00 € (54.000 € – 49.140 €). In der Praxis sollte daher bei Schenkungen, die Schenkungssteuer auslösen, an die Übernahme der Schenkungssteuer durch den Schenker gedacht werden.

Auch interessant: Erbschaftsteuer


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