• Login
  • Servicecenter
    • Wissenswerte Steuertipps
  • Jobs
  • Gebühren
  • Deutsch
    • Deutsch
    • English
Rechts- und Steuerberatung Schmidt
  • Home
  • Über uns
  • Rechtsberatung
    • Steuerstrafrecht
    • Erbrecht
  • Erben & Schenken
    • Erbschaftsteuer
    • Erbschaftsteuer International
    • Schenkungssteuer
  • Steuerberatung
    • Privatpersonen
    • Selbststaendige
  • Angebot Steuererklärung
  • Expat Beratung
    • … Für Expatriates
  • Digitale Steuerkanzlei
  • Kontakt
  • Menü Menü
Steuerberater Düsseldorf - News

Steueränderungen 2014

Änderungen im steuerlichen Reisekostenrecht

Ab dem 01. Januar 2014 wird das Reisekostenrecht im Einkommensteuergesetz grundlegend geändert. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 30. September 2013 ein Anwendungsschreiben veröffentlicht, in denen die Änderungen ausführlich erläutert werden.

Begriff der „ersten Tätigkeitsstätte“ nach § 9 Absatz 4 EStG

In § 9 Absatz 4 Satz 1 EStG wird der Begriff der ersten Tätigkeitsstätte definiert und ersetzt den aktuellen Begriff „regelmäßige Arbeitsstätte“. Je Dienstverhältnis kann es nur noch eine erste Tätigkeitsstätte geben.

Für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sieht das Gesetz weiterhin nur den beschränkten Werbungskostenabzug von 0,30 € pro gefahrenen Kilometer vor. Daraus folgt, dass für alle anderen Fahrten die tatsächlichen Aufwendungen angesetzt werden können oder Dienstreisepauschalen nach dem Bundesreisekostengesetz.

Neue Pauschalen beim Verpflegungsmehraufwand (§ 9 Absatz 4a EStG)

Ab 2014 gibt es lediglich folgende Pauschalen:

  • Abwesenheit > 8 Stunden: 12 €
  • ganztägige Abwesenheit: 24€

Bei mehrtägigen Auswärtstätigkeiten wird für den An- und Abreisetag unabhängig von einer Mindestabwesenheitszeit jeweils ein Pauschbetrag von 12 € gewährt.

Erhöhung des Grundfreibetrages

Der Grundfreibetrag steigt in 2013 um 126 € auf 8.130 € und ab 2014 um 224 € auf 8.354 €.

Mietkosten bei doppelter Haushaltsführung

Im Rahmen der doppelten Haushaltsführung wird ab 2014 für das Inland auf die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete verzichtet und stattdessen künftig auf die tatsächlichen Unterkunftskosten abgestellt und als einfaches Abgrenzungskriterium eine betragsmäßige Höchstgrenze von 1.000,00 € eingeführt. Dieser Betrag umfasst alle für die Unterkunft oder Wohnung entstehenden Aufwendungen (Miete inklusive Betriebskosten).

Steuerklassenwahl 2014

Ehegatten oder Lebenspartner, die beide unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind (Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland), nicht dauernd getrennt leben und beide Arbeitslohn beziehen, können für den Lohnsteuerabzug wählen, ob sie beide in die Steuerklasse IV eingeordnet werden wollen (vergleichbar mit Steuerklasse I bei Alleinstehenden) oder ob einer von ihnen (der Höherverdienende) nach Steuerklasse III und der andere nach Steuerklasse V besteuert werden will. Hierzu hat das Bundesfinanzministerium (BMF) am 5.12.2013 ein neues Merkblatt zur Steuerklassenwahl für 2014 veröffentlicht.

Zurück

  • Anspruch auf deutsches Differenzkindergeld bei deutschem Zweitwohnsitz
  • Berufskleidung als Werbungskosten absetzbar?
  • Besteuerung in Deutschland -Wann muss ich eine Steuererklärung abgeben?
  • Brille als Werbungskosten in Steuererklärung absetzbar?
  • Die geplante Verschärfung der strafbefreienden Selbstanzeige
  • Die wichtigsten Steueränderungen 2016
  • Die wichtigsten Steueränderungen 2017
  • Die wichtigsten Steueränderungen 2018
  • Doppelte Haushaltsführung bei Studenten (BFH-Urteil vom 19.09.2012, VI R 78/10)
  • Ehegattensplitting für eingetragene Lebenspartner
  • Einkommensteuer | Negative Einkünfte des Erblassers aus Drittstaaten
  • Formale Voraussetzungen für ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch
  • Hausdurchsuchung durch die Steuerfahndung
  • Häusliches Arbeitszimmer
  • Kapitalanlagen im EU Ausland
  • Kindergeldanspruch bei dualem Studium
  • Kosten der Erstausbildung als Werbungskosten abziehbar?
  • Künstlersozialabgabe: Einführung einer Bagatellgrenze und schärfere Kontrollen
  • Mindestlohn bei Minijobverhältnissen – änderungen ab 2015
  • Prozesskosten als außergewöhnliche Belastung absetzbar?
  • Schenkungssteuer sparen
  • Schneebeseitigung als haushaltsnahe Dienstleistung
  • Spenden richtig nachweisen
  • Steueränderungen 2014
  • Steuerberatung für Rentner im Ausland
  • Teil 1: Selbstständigkeit in Deutschland – Freiberufler oder Gewerbe?
  • Teil 2: Selbstständigkeit in Deutschland – Welche Steuern muss ich zahlen?
  • Umzugskosten absetzen – Neue Pauschale für 2014 und 2015
  • Untätigkeitseinspruch, wenn sich das Finanzamt ewig Zeit lässt
  • Verlängerung der Abgabefrist
  • Vermieter – Anschaffungskosten für Einbauküchen
  • Versicherungen – Werbungskosten oder Sonderausgaben?
  • Voraussetzungen für den Anspruch auf Betreuungsgeld
  • Vorfälligkeitsentschädigungen sind in der Regel keine Werbungskosten
  • Vorsicht! Betrügerische E-Mails vom Bundeszentralamt für Steuern
  • Wann sich die Abgabe einer Steuererklärung lohnt
  • Wann sich Krankheitskosten in der Steuererklärung absetzen lassen!
  • Werbungskosten bei Vermietung

Rechts- und Steuerberatung Schmidt

Christian Schmidt
Rechtsanwalt | Steuerberater

Berliner Allee 47
40212 Düsseldorf
T +49 (0) 211 566 24 833
F +49 (0) 211 566 24 949
info@rechts-und-steuerberatung-schmidt.de

**Bitte prüfen Sie Ihren Spam-Folder sollten Sie innerhalb von 24h keine E-Mail von uns erhalten haben!

  • Umsatzsteuer: Keine Steuerschuld für überhöhten Steuerausweis an Endverbraucher24. Februar 2023 - 10:10

Wir sind für Sie da

Montag: 08:00-17:00 Uhr
Dienstag: 08:00-17:00 Uhr
Mittwoch: 08:00-17:00 Uhr
Donnerstag: 08:00-17:00 Uhr
Freitag: 08:00-14:00 Uhr

Digitaler Datenaustausch

Einfacher kommunizieren und Daten austauschen mit unserem Kanzleitresor. Erfahren Sie mehr zu den Vorteilen.

Digitaler Steuerberater - Datenaustausch sicher und flexibel
© 2023 Copyright | Rechts- und Steuerberatung Schmidt
  • Datenschutz |
  • Impressum |
  • AGBs
Nach oben scrollen
Beratungsgespräch vereinbaren
=
Datenschutzhinweis: Die Internetseite der Steuerberatungskanzlei Rechts- und Steuerberatung Schmidt enthält aufgrund von gesetzlichen Vorschriften Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme zu unserem Unternehmen sowie eine unmittelbare Kommunikation mit uns ermöglichen, was ebenfalls eine allgemeine Adresse der sogenannten elektronischen Post (E-Mail-Adresse) umfasst. Sofern eine betroffene Person per E-Mail oder über ein Kontaktformular den Kontakt mit dem für die Verarbeitung Verantwortlichen aufnimmt, werden die von der betroffenen Person übermittelten personenbezogenen Daten automatisch gespeichert. Solche auf freiwilliger Basis von einer betroffenen Person an den für die Verarbeitung Verantwortlichen übermittelten personenbezogenen Daten werden für Zwecke der Bearbeitung oder der Kontaktaufnahme zur betroffenen Person gespeichert. Es erfolgt keine Weitergabe dieser personenbezogenen Daten an Dritte.
Wird geladen